
Barmitarbeiter:in (m/w/d) für die Wintersaison
- Sankt Anton Am Arlberg, Tirol
- Freiberuflich
- Vollzeit
Deshalb suchen wir Menschen, die mit Engagement, Verlässlichkeit und Teamgeist überzeugen – wie dich, als Barmitarbeiter:in (m/w/d) in Vollzeit für die Wintersaison.Deine Aufgaben:Zubereitung und Servieren von Getränken & Cocktails;Gästebetreuung an der Bar – freundlich, aufmerksam, serviceorientiert;Auffüllen & Kontrolle von Getränken, Gläsern und Garnituren;Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften;Reinigung der Bar und Arbeitsmittel;Kassenführung und Abrechnung;Unterstützung bei Bedarf im Service.Das bringst du mit:Erste Erfahrung im Barbereich oder in der Gastronomie;Kenntnisse in der Zubereitung von Getränken und Cocktails;Hygienebewusstsein und sauberes Arbeiten;Gute Deutsch- und Englischkenntnisse;Freundliches, sicheres und serviceorientiertes Auftreten.Das bieten wir Dir.Saisonstelle für die kommende Wintersaison;6-Tage-Woche während der Saison;Gestellte Unterkunft: Komfortable Unterbringung direkt vor Ort (DZ & EZ verfügbar) Großteiles mit eigenem Bad/Dusche, kostenlosen WLAN; Benutzung Waschmaschine, Trockner kostenlos;Verpflegung inklusive: Tägliche Mahlzeiten werden gestellt (auch an freien Tagen);Kostenlose Nutzung des hoteleigenen Fitnessbereichs: Zugang zu modernen Fitnessgeräten;Ski-in / Ski-out in einem der schönsten Skigebiete Österreichs (eigener Skikeller für Mitarbeiter:innen vorhanden).Ready to become a TEAM MEMBER? Dann schick uns Deine Bewerbung!Hit the Sky Hotel, z. H. Manuel Lyska, St. Christoph 6, 6580 St. Anton am ArlbergNeben all den Annehmlichkeiten, brauchst du natürlich auch Geld – richtig? Die Entlohnung für diese Position richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Es ist ein monatliches Nettogehalt auf Basis einer 6-Tagewoche (48 Wochenstunden) von mind. 2.000.- EUR vorgesehen. Was Du schlussendlich bei uns verdienst, würden wir gerne in Hinblick auf Dein Know-How und Deines Einsatzes mit Dir persönlich besprechen.Hinweis betreffend Ersatz der Vorstellungskosten: ein Aufwandsersatz hierfür wird vom Arbeitgeber explizit ausgeschlossen.