
Guest Service Agent:in (m/w/d) für die Wintersaison
- Sankt Anton Am Arlberg, Tirol
- Freiberuflich
- Vollzeit
Deshalb suchen wir Menschen, die mit Engagement, Verlässlichkeit und Teamgeist überzeugen – wie dich, als Guest Service Agent:in (m/w/d) in Vollzeit für die Wintersaison.Deine Aufgaben:Freundlicher Empfang und Betreuung der Gäste während ihres Aufenthalts;Check-In und Check-Out der Gäste;Verwaltung von Zahlungen und Ausstellung von Rechnungen;Bereitstellung von Informationen über das Hotel und die Umgebung;Entgegennahme und Verwaltung von Reservierungen;Unterstützung im Service.Das bringst du mit:Du hast erste Berufserfahrung an der Rezeption oder ähnlichen Bereichen;Du hast sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse;Du bist bereit im Schichtdienst, an Wochenenden und an Feiertagen zu arbeiten;Du hast eventuell erste Erfahrung im Hotelsystem Protel;Du bist hast Freude am Kontakt mit Gästen.Das bieten wir Dir.Saisonstelle für die kommende Wintersaison;6-Tage-Woche während der Saison;Gestellte Unterkunft: Komfortable Unterbringung direkt vor Ort (DZ & EZ verfügbar) Großteiles mit eigenem Bad/Dusche, kostenlosen WLAN; Benutzung Waschmaschine, Trockner kostenlos;Verpflegung inklusive: Tägliche Mahlzeiten werden gestellt (auch an freien Tagen);Kostenlose Nutzung des hoteleigenen Fitnessbereichs: Zugang zu modernen Fitnessgeräten;Ski-in / Ski-out in einem der schönsten Skigebiete Österreichs (eigener Skikeller für Mitarbeiter:innen vorhanden).Ready to become a TEAM MEMBER? Dann schick uns Deine Bewerbung!Hit the Sky Hotel, z. H. Manuel Lyska, St. Christoph 6, 6580 St. Anton am ArlbergNeben all den Annehmlichkeiten, brauchst du natürlich auch Geld – richtig? Die Entlohnung für diese Position richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Es ist ein monatliches Nettogehalt auf Basis einer 6-Tagewoche (48 Wochenstunden) von mind. 2.000.- EUR vorgesehen. Was Du schlussendlich bei uns verdienst, würden wir gerne in Hinblick auf Dein Know-How und Deines Einsatzes mit Dir persönlich besprechen.Hinweis betreffend Ersatz der Vorstellungskosten: ein Aufwandsersatz hierfür wird vom Arbeitgeber explizit ausgeschlossen.